Wer, wie, was wird gefördert?
Vielen Kindern wird eine Hand gereicht, die sie führt. Doch auch vielen Kindern wird keine Hand gereicht. Woher soll ein Kind wissen, dass es etwas kann, dass in ihm ein Potenzial schlummert?
Ob Musik, Sport, Kunst etc., jedem Kind sollte es ermöglicht werden, seine Freude an einer Aktivität finden – wenn ihm eine helfende Hand gereicht wird.
Doch woher kann ein Kind wissen, dass es diese Hände gibt?
Durch die Zusammenarbeit mit Kitas, Schulen, sozialen Einrichtungen, Vereinen sowie durch persönliche Kontakte lernen wir diese Kinder kennen.
Wir können uns zusammen mit diesen Kontakten ein Bild über eine eventuelle Bedürftigkeit der Kinder machen, bevor Gelder eingesetzt werden. Wir reichen den Kindern unsere Hände, damit sie sie ergreifen können. Sie helfen nicht nur bei schulischer, sondern auch bei außerschulischer Förderung.
Dabei möchten wir nicht nur schlummernde Fähigkeiten wecken, sondern auch helfen, dass die Kinder diese Fähigkeiten leben können. Dafür leisten wir finanzielle Unterstützung z. B. für:
- Motivationsförderung von Kindern
- Besuch einer Kita / eines Kinderhorts
- Kauf von Sport- / Musikinstrumenten, Noten, Bücher etc.
- Besuch von Kursen, Veranstaltungen, Wettbewerben
- Gebühren für Vereinsmitgliedschaften
- Grundsätze gesunder Ernährung
Die Zusammenarbeit mit Kitas, Schulen, sozialen Einrichtungen, Vereinen sowie durch persönliche Kontakte hilft uns auch, die geförderten Kinder gegebenenfalls zu begleiten und dabei die Bedürftigkeit weiterhin prüfen zu können oder weitere bedürftige Kinder kennen zu lernen. Die Förderung der Kinder kann im Vorschulalter beginnen. Die zeitliche Begleitung der Kinder ist variabel gestaltet und kann sich bis zum 18. Lebensjahr fortsetzen.
Wo fördern wir?
Wir möchten dort fördern und helfen, wo wir wissen, dass Hilfe erforderlich ist und auch was benötigt wird. Dort, wo wir seit Langem die besten und meisten Kontakte und auch die Möglichkeit haben, direkt zu hinterfragen und Einblick zu bekommen. Deshalb haben wir unsere Unterstützung vorwiegend auf Bremerhaven und auch Bremen ausgerichtet.
Dauer der Stiftung
Die Förderung von benachteiligten Kindern ist uns so wichtig, dass wir eine gemeinnützige Stiftung gegründet haben, für die wir kein Liquidationsdatum festgelegt haben und die Stiftung im Sinne des Stiftungszwecks auf unbestimmte Zeit fortgeführt werden kann.
Art der Förderung
Die Förderung dieser Einrichtungen und Maßnahmen kann, außer aus den Erträgen des Stiftungsvermögens, auch im Wege der Beschaffung und Weitergabe von Mitteln i. S. v. § 58 Nr. 1 Abgabenordnung für die Verwirklichung der Stiftungszwecke durch eine andere steuerbegünstige Körperschaft oder Stiftung erfolgen.